Ihre Erfindung in guten Händen

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Tod der Patentfähigkeit:
Die Vorveröffentlichung

Ihre Erfindung ist nicht mehr neu, wenn Sie diese öffentlich beschrieben haben. Ob auf Konferenzen, im Internet, auf Postern, in Fachzeitschriften oder gegenüber externen Wissenschaftlern – eine Veröffentlichung vor der Einreichung einer Patentanmeldung beim Patentamt macht die Patentierung Ihrer Erfindung in Europa und den meisten anderen Ländern unmöglich.

Andererseits gibt es keine wissenschaftliche Entwicklung ohne einen fruchtbaren Dialog mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Darauf brauchen Sie natürlich nicht zu verzichten.

Sichern Sie sich im Vorfeld ab: Schließen Sie mit Ihren Partnern vor Austausch von Gedanken und Daten Geheimhaltungsvereinbarungen ab. Diese Vereinbarung kann auch informell gemacht werden. Sie lassen sich einfach von Ihrem Diskussionspartner z. B. per E-Mail kurz bestätigen, dass er Ihre Ideen und Daten vertraulich behandeln wird. Bei Symposien oder Seminaren mit externen Teilnehmern kann auf einer Teilnehmerliste kurz aufgeführt sein, dass alle Teilnehmer die vorgeführten Ideen und Daten als vertraulich behandeln sollen. Diese Teilnehmerliste mit kurzer Vertraulichkeitserklärung sollte, z. B. bei der Teilnehmerregistrierung, von jedem Teilnehmer unterzeichnet werden.


Veröffentlichungen trotz Patentanmeldung? – Mit Sicherheit „ja“ 

Ihre Karriere als Wissenschaftler hängt entscheidend davon ab, dass Sie Forschungsergebnisse rechtzeitig für die Fachöffentlichkeit publizieren. Wollen Sie jedoch nicht nur wissenschaftlich, sondern auch wirtschaftlich von Ihrer Erfindung profitieren, sichern Sie zuerst Ihre Rechte an Ihrem geistigen Eigentum. Sobald Ihre Idee beim Patentamt angemeldet ist, steht Ihrer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.


Wenn Sie zeitig mit uns sprechen, sorgen wir dafür, dass der Patentierungsprozess Ihre Pläne zur Publikation nicht stört. Sie nennen uns den gewünschten Zeitpunkt der Veröffentlichung, und wir werden den Patentierungsprozess danach abstimmen.


Checkliste:
Geheimhaltung Ihrer Erfindung

Uneingeschränkt patentfähig 

• Manuskriptübersendung vor Veröffentlichung an Verlag
• Vortrag vor Person mit Geheimhaltung, schriftlich oder mündlich
• Förderanträge


Nicht mehr patentfähig durch Veröffentlichung 

• Publikation in Journals, Zeitschriften, Radio
• Internet/Bibliothek
• Diplom-/Doktorarbeit
• Vortrag/Poster auf Konferenz
• Vortrag vor Publikum ohne Geheimhaltung