Ihre Erfindung in guten Händen

| Kann man eine Erfindung nach ihrer Veröffentlichung noch patentieren lassen? |
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Nein. Die Veröffentlichung einer Erfindungsidee vor deren Anmeldung macht nach geltendem Recht die spätere Erteilung eines Patents unmöglich. Die Erfindung wird dann zum Zeitpunkt der Anmeldung patentrechtlich nicht mehr als neu betrachtet. "Veröffentlichung" bedeutet hierbei jede Bekanntmachung an eine nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Person. Daher sind Präsentationen einer Erfindung auf Ausstellungen und Messen und Beschreibungen der Erfindung durch Vorträge oder (eigene oder fremde) Veröffentlichungen in jedem Fall neuheitsschädlich und zerstören jede Chance auf patentrechtlichen Schutz! Dies gilt sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Patentrecht der übrigen Staaten in Europa und in den meisten Staaten der Welt - mit einigen wichtigen Ausnahmen (USA, Japan, Korea): |

