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Start Erfinder & Gründer Häufige Fragen Was kostet eine Patentanmeldung und gibt es Ermäßigungen?
Was kostet eine Patentanmeldung und gibt es Ermäßigungen?

Bei den Kosten eines Patents sind die Amtsgebühren und die Kosten für die (gesetzlich allerdings nicht vorgeschriebene) Einschaltung eines Patentanwalts zu unterscheiden. Die Amtsgebühren sind gesetzlich geregelt; bei Patentanwälten regeln Angebot und Nachfrage die Preise, da es hier keine Gebührenordnung gibt. Eine Patentanmeldung mit Hilfe eines Patentanwalts kostet erfahrungsgemäß weitere  ca. 4.000 bis 5.000 €. Beim Europäischen Patentamt fallen für eine durchschnittliche Patentanmeldung mit acht Benennungen Gesamtkosten (einschl. Patentanwalt) von mehreren 10.000 € an. Hiervon entfällt etwa ein Drittel auf Übersetzungen. Aufschlussreich ist ein Vergleich der Amtsgebühren des DPMA und des EPA mit den Patentamtsgebühren in den USA und in Japan.


Das Patentgesetz sieht mehrere Möglichkeiten vor, einem Patentanmelder und -inhaber bei der Zahlung der Anmelde- und Aufrechterhaltungsgebühren zu helfen:
Im Verfahren zur Erteilung des Patents erhält der Anmelder auf Antrag Verfahrenskostenhilfe.  Voraussetzungen hierfür sind, dass der Anmelder nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des Verfahrens nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und dass hinreichende Aussicht auf Erteilung des Patents besteht - also mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht.