Ihre Erfindung in guten Händen

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Z: Zip-Lock-Agreement

Zip-Lock-Agreement
Lizenz-Übereinkunft für die nicht-kommerzielle Nutzung eines Produkts. Es besagt, dass die Lizenz-Übereinkunft zum Tragen kommt, sobald der Benutzer die Verpackung des Produkts geöffnet hat. Zip-Lock-Agreements finden beispielsweise Anwendung beim Erwerb von GFP-Expressionssystemen von Clontech und bei Software-Produkten. Zusatzpatent
Ein Zusatzpatent kann innerhalb von 18 Monaten nach der Hauptanmeldung (Hauptpatent) beantragt werden, wenn für eine weitere Verbesserung/Ausgestaltung der ursprünglichen Erfindung Schutz begehrt wird. Das Zusatzpatent braucht sich gegenüber der Hauptanmeldung nicht erfinderisch abzuheben; die "Neuheit" genügt. Für das Zusatzpatent braucht man keine Jahresgebühren zu zahlen. Bei Wegfall des Hauptpatents wird das Zusatzpatent selbständig. Es tritt dann in die Laufdauer und Gebührenpflicht des Hauptpatents ein.