Ihre Erfindung in guten Händen

Unser Service für ErfinderBeratung vor Ort an Ihrer UniversitätDie Erfinderberater an den Universitäten und Hochschulen beraten Sie als Wissenschaftler der bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften umfassend und kompetent bei der Meldung von Erfindungen. Dabei beantworten diese Ihre Fragen zur Patentierungsfähigkeit von Erfindungen, Geheimhaltung von Erfindungen, Schutzrechtsverfahren, Erfindervergütung sowie anschließender Vermarktung Ihrer Erfindung. Die Erfinderberater erstellen zusammen mit Ihnen die Erfindungsmeldung und starten damit den Prozess „von der Erfindung zur Verwertung“. Evaluierung der ErfindungNach Übermittlung der Erfindungsmeldung führen wir von der Bayerischen Patentallianz zentral in unserem Münchner Büro eine ausführliche Evaluierung der Erfindung durch. Hierfür erstellen wir detaillierte Markt- und Technikanalysen. Schutzrechtliche SicherungFür innovative und gewerblich nutzbare Erfindungen leiten wir die schutzrechtliche Sicherung, z.B. durch Patentierung, Ihrer Erfindung in die Wege. Wir arbeiten hier mit renommierten Patentanwaltskanzleien zusammen und steuern den gesamten Patentierungsprozess. VermarktungWir führen die Vermarktung neuer oder bereits bestehender Patente durch - in enger Rücksprache mit dem Schutzrechtsinhaber und dem Erfinder. Wir haben die notwendigen Kontakte zu Industrie und Wirtschaft, um den am besten geeigneten Industriepartner für die jeweilige Erfindung zu identifizieren. Dabei vermarkten wir die Erfindungen durch Übertragung oder Lizenzierung der Patente. Wir führen die Verhandlungen mit den Interessenten und handeln lukrative Konditionen aus. MonitoringJeder Vertrag ist nur dann gut, wenn seine Umsetzung auch überwacht wird. Das gilt im besonderen Maße für komplexe Vorgänge wie die Verwertung Ihrer Erfindung. Ansprechpartner und Strategien von Firmen können sich ändern. Wer setzt sich dann noch für Ihre Erfindung ein? Wir sorgen auch nach Vertragsabschluss dafür, dass alle Vereinbarungen eingehalten werden. Dabei achten wir in Ihrem Interesse insbesondere auf zwei Aspekte: die fristgerechte Zahlung aller fälligen Beträge sowie die Einhaltung aller vertraglichen Pflichten. |

