Ihre Erfindung in guten Händen

Schutz von Erfindungen

Ohne den rechtlichen Schutz, den ein gewerbliches Schutzrecht - ob Patent oder auch ein Gebrauchsmuster - gewährt, ist es in vielen Fällen nicht möglich, eine Erfindung gewerblich zu nutzen.


Während das Gebrauchsmuster insbesondere als Schutz kleinerer Erfindungen für einen Zeitraum von 10 Jahren geeignet sein kann, bietet das Patent einen Schutz von 20 Jahren.

Das Patent gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der gewerblichen Nutzung der Erfindung auszuschließen. Dies bedeutet, dass nur der Patentinhaber bestimmen kann, wer die Erfindung verwenden darf. Allen anderen kann er die Nutzung der Erfindung untersagen.

Normalerweise wird ein wirtschaftliches Unternehmen nur auf der Grundlage eines solchen rechtlichen Schutzes bereit sein, in die Erfindung zu investieren, also den oft langen Weg von der Erfindung bis zum marktfähigen Produkt zu finanzieren.