Ihre Erfindung in guten Händen

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentierung einer Erfindung
Erfindungen sind patentfähig, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Gewerbliche AnwendbarkeitAls Wissenschaftler streben Sie nach Erkenntnissen. In einigen Fällen schaffen diese Erkenntnisse neue und gewerblich umsetzbare Lösungen für technische oder medizinische Probleme. Ihre Forschungsresultate können dann zum Patent angemeldet werden. Dazu zählen beispielsweise:
ErfindungshöhePatentierbare Ideen müssen nicht gleich die Welt auf den Kopf stellen. Auch ein gebogener Draht als Büroklammer wurde als patentfähig angesehen – zum Gewinn des Erfinders. Eine Erfindung ist patentfähig, wenn sie neu und erfinderisch gegenüber dem „Stand der Technik“ und gewerblich anwendbar ist. Im europäischen Patentrecht definiert der „Stand der Technik“ alles, was vor dem Anmeldetag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. Eine Erfindung gilt als „neu“, wenn sie nicht zum „Stand der Technik“ gehört. Eine „erfinderische Tätigkeit“ liegt vor, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem „Stand der Technik“ ergibt. NeuheitIhre Erfindung ist nicht mehr neu, wenn Sie diese öffentlich beschrieben haben, also z.B. Ihre Arbeitsergebnisse auf der Website des Institutes veröffentlicht haben oder aber auch auf einer Veranstaltung präsentiert haben – und zwar in jedweder Art (Vortrag, Poster etc). Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Geheimhaltung. Checkliste: |

