Ihre Erfindung in guten Händen

Strategien der Erfindungsverwertung

Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten der Verwertung: Patentverkauf, Lizenzierung oder Unternehmensgründung.

Die optimale Verwertungsstrategie hängt von Ihren Interessen ab:

Haben Sie bereits bevorzugte Firmenpartner?

Möchten Sie sich lieber ausgründen?

Möchten Sie an der Weiterentwicklung der Erfindung beteiligt sein oder sich eher neuen wissenschaftlichen Fragen widmen?

Welchen Nutzen möchten Sie aus der Verwertung ziehen?

Nach ausführlicher Abwägung Ihrer Wünsche im Vorfeld der Verwertung stellt Ihnen die Bayerische Patentallianz GmbH eine individuelle Strategie vor. Sie kann sich z. B. in den Vertragsverhandlungen dafür einsetzen, dass Sie als Erfinder unentgeltlich Materialien (z. B. Antikörper oder Enzyme) aus dem Verwertungsprozess benutzen können.


Patentverkauf:
Alle Rechte an den Verwertungspartner 

Wird das Patent verkauft, dann geben Sie und Ihre Forschungseinrichtung alle Rechte an den Patenten oder den Patentanmeldungen an den Verwertungspartner ab. Dafür erhalten Sie in der Regel eine einmalige Pauschalsumme. Sie können aber auch über Anteile an den zukünftigen Umsätzen vergütet werden.

Der Verkauf der Patentschutzrechte wird selten angestrebt, weil weder Sie als Erfinder noch Ihre Universität oder Hochschule oder die Bayerische Patentallianz GmbH die Möglichkeiten haben, den Verwertungsprozess zu  überwachen, nachdem die Patentschutzrechte übertragen wurden. Aus Sicht der Verwertungspartner spricht ein anderes Argument gegen den Patentkauf: Der Entwicklungsstand vieler Erfindungen bietet noch keine ausreichende Erfolgsgarantie für die Produktumsetzung. Mit dem Kauf des Patents würde der Partner ein hohes Risiko eingehen.


Lizenzierung:
Gestaffelte Zahlung 

Das bevorzugte Verwertungsmodell ist die Lizenzierung: Bei der Lizenzierung bleibt die Universität oder Hochschule im Besitz der Patente bzw. Patentanmeldungen.

Dem Verwertungspartner werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt – entweder exklusiv oder nicht exklusiv. Je nach Erfindungsart, Entwicklungsstand und Schutzrechtsposition werden vom Lizenznehmer verschiedene Zahlungen fällig. Üblicherweise zahlt der Lizenznehmer nach Unterzeichnung des Vertrages einen Pauschalbetrag. Weitere Zahlungen folgen nach vertraglich festgesetzten Meilensteinen der Produktentwicklung. Nach Markteinführung zahlt der  Verwertungspartner Lizenzgebühren anteilig am Umsatz. Die Höhe der Pauschalzahlung zu Beginn variiert je nach Entwicklungsstadium Ihrer Erfindung: Je höher das Risiko des Verwertungspartners in der Umsetzung, desto geringer fällt die Pauschalzahlung aus. Haben Sie beispielsweise bereits einen Prototypen entwickelt, sind die Pauschalzahlungen wesentlich höher, als wenn Sie erst eine Machbarkeitsstudie durchgeführt haben. Das Risiko des Verwertungspartners steigt und fällt mit dem Reifegrad Ihrer Erfindung und bestimmt die Gebühren des Lizenzvertrages. Darüber hinaus regelt der Lizenzvertrag Ausführungsverpflichtungen für den Verwertungspartner, z. B. die Fristen für die Weiterentwicklung und Markteinführung, die eingehalten werden müssen. Durch  Sonderkündigungsrechte und Vertragsstrafen gewährleistet der Lizenzvertrag so die tatsächliche Vermarktung Ihrer Erfindung, damit diese nicht „in der Schublade verschwinden“ kann.


Optionsverträge:
Vorstufe der Lizenzierung 

Eine Option gewährt dem Optionsnehmer das Recht, in einem definierten Zeitraum eine Lizenz zu erwerben. Diese Verträge werden häufig im Vorfeld von Lizenzverträgen abgeschlossen. Das Unternehmen nutzt diese Zeit, um Ihre Erfindung gründlich zu evaluieren und zu testen und
so eine größere Sicherheit über den wirtschaftlichen Nutzen Ihrer Erfindung zu gewinnen. Dies ist im beiderseitigen Interesse. Als Gegenleistung zahlt die Firma eine Pauschalsumme, wovon Sie einen Anteil erhalten. Die Höhe orientiert sich wiederum an dem Entwicklungsgrad Ihrer Erfindung. Ist der Optionsnehmer mit dem Ergebnis der Evaluation zufrieden, wird im Anschluss ein Lizenzvertrag abgeschlossen.


Checkliste:
Die Verwertungsstrategie für Ihre Erfindung


Ausgründung

Sie teilen Ihrem  Erfinderberater mit, ob Sie eine Ausgründung anstreben oder sich in bereits existierende Ausgründungen einbringen möchten.


Verwertungsinteressen

Sie teilen Ihrem Erfinderberater mit, welche Interessen Sie mit der Verwertung verfolgen und ob Sie die Erfindung in bereits existierende Partnerschaften mit Firmen einbringen möchten.


Weitere Erträge 

Sie geben an, ob Sie bestimmte Erträge aus der Verwertung (z. B. Materialien oder Prototypen) für Ihre eigene Forschungsarbeit erzielen möchten.


Eigene Beteiligung

Sie teilen dem Erfinderberater mit, inwieweit Sie am Verwertungsprozess und der weiteren Produktentwicklung beteiligt sein möchten.