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WIPANO-Bewerber:Innen

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Wir beraten und unterstützen KMUs bei der Bewerbung für das WIPANO Förderungsprogramm des BMWi.

WIPANO Förderprogramm: Das WIPANO Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt seit 2016 Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung und dem Schutz geistigen Eigentums (IP), um eine wirtschaftliche Verwertung des Innovationspotenzials zu erleichtern. Das BMWi setzt in der nun mehr zweiten Auflage der WIPANO Förderrichtlinie dabei weiterhin auf den Einsatz kompetenter Anlaufstellen für den Technologietransfer - wie die BayPAT.

BayPAT berät und unterstützt KMUs im Rahmen des WIPANO Förderprogramms des BMWi (Stand 1. Januar 2020).

Die BayPAT berät KMUs zu allen Aspekten des Schutzes und der nachfolgenden kommerziellen Verwertung ihres Innovationspotenzials. Diese Dienstleistungen werden im Rahmen des WIPANO Förderprogramms des BMWi erbracht.

Fördervoraussetzungen (Auszug):

Neben den akademischen Forschungseinrichtungen steht der Zugang zum WIPANO Förderprogramm allen KMUs, der gewerblichen Wirtschaft sowie Selbstständigen in freien, naturwissenschaftlichen und technischen Berufen offen. Voraussetzungen sind, dass die gewerbliche Tätigkeit bzw. der Beruf im Haupterwerb betrieben wird und die Betriebsstätte oder eine Niederlassung ihren Sitz in Deutschland hat. KMUs müssen zusätzlich die Kriterien der EU-Definition (VO (EU) 651/2014 mit Anhang 1 „KMU-Definition“) eines KMU erfüllen (d.h. weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme bis max. 43 Mio. Euro).

Auch dürfen die Antragsteller:Innen innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung noch keine weitere Anmeldung für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster eingereicht haben, keine weitere Förderung erhalten und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Was wird gefördert?

Der Förderpfad zur Vermarktung eines Patents besteht aus den nachfolgend genannten, aufeinander aufbauenden Leistungspaketen (LP):

  • LP 1: Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit (Förderung bis 800 Euro)
  • LP 2: Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftliche Verwertung (Förderung bis 800 Euro)
  • LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung (Förderung bis 1.000 Euro)
  • LP 4: Schutzrechtsanmeldung (Förderung bis 10.000 Euro)
  • LP 5: Aktivitäten zur Verwertung (Förderung bis 4.000 Euro)

Die Förderung wird für eine maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximal möglichen Fördersumme von 16.600 Euro.

Antragsverfahren

Zur Antragstellung ist das elektronische Formular-System „easy-online“ des Bundes zu nutzen. Die BayPAT berät und unterstützt Sie auch bei der Antragstellung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Finden Sie den richtigen Ansprechpartner auf unserer Team-Seite oder benutzen Sie für Ihre Anfrage einfach das Kontakt-Formular.

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