Ihre Erfindung in guten Händen

Start Inventors & founders FAQ Kann man eine Erfindung nach ihrer Veröffentlichung noch patentieren lassen?
Kann man eine Erfindung nach ihrer Veröffentlichung noch patentieren lassen?
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Nein.
 

Die Veröffentlichung einer Erfindungsidee vor deren Anmeldung macht nach geltendem Recht die spätere Erteilung eines Patents unmöglich. Die Erfindung wird dann zum Zeitpunkt der Anmeldung patentrechtlich nicht mehr als neu betrachtet.


"Veröffentlichung" bedeutet hierbei jede Bekanntmachung an eine nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Person.


Daher sind Präsentationen einer Erfindung auf Ausstellungen und Messen und Beschreibungen der Erfindung durch Vorträge oder (eigene oder fremde) Veröffentlichungen in jedem Fall neuheitsschädlich und zerstören jede Chance auf patentrechtlichen Schutz! Dies gilt sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Patentrecht der übrigen Staaten in Europa und in den meisten Staaten der Welt - mit einigen wichtigen Ausnahmen (USA, Japan, Korea):
Dort gibt es eine Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen des Erfinders. Nach Veröffentlichung einer Erfindung bleibt in Deutschland noch die Möglichkeit, durch schnelle Anmeldung eines Gebrauchsmusters einen - wenn auch eingeschränkten - rechtlichen Schutz zu erlangen. Im Unterschied zum Patent gibt es beim deutschen Gebrauchsmuster nämlich eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten. Möglich bleibt auch die Patentanmeldung in Staaten, in denen es eine Neuheitsschonfrist gibt (mit nur dortiger Geltung). Das BMBF setzt sich für eine Neuheitsschonfrist auch in Europa ein.