Ihre Erfindung in guten Händen

| Wie unterscheiden sich Patent und Gebrauchsmuster? |
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There are no translations available. Das Gebrauchsmuster schützt wie das Patent technische Neuerungen. Im Unterschied zum Patent ist es ein reines Registerrecht. Das bedeutet: Das Gebrauchsmuster wird nach der Anmeldung in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen, ohne dass das Patentamt inhaltlich prüft, ob der Anmeldung wirklich eine technische Neuerung zugrunde liegt. Die Folge: Das Gebrauchsmuster wird wesentlich schneller erteilt als das Patent; andererseits kann sich der Inhaber des Gebrauchsmusters nicht auf eine amtliche Prüfung seines Rechts berufen, wenn ein anderer das Gebrauchsmuster verletzt. Diese Prüfung muss dann gegebenenfalls im Prozess gegen den Rechtsverletzer nachgeholt werden und der Rechtsinhaber muss beweisen - und trägt damit das Risiko -, das das Gebrauchsmuster tatsächlich zu Recht erteilt worden ist. Ein weiterer Unterschied des Gebrauchsmusters zum Patent liegt darin, dass es beim Gebrauchsmuster eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist gibt. Dies kann der Erfinder nutzen, der wegen einer bereits erfolgten Veröffentlichung seiner Erfindung kein Patent mehr beantragen kann. Schließlich sind bei einem Gebrauchsmuster die Anforderungen an die "erfinderische Höhe" geringer. Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu beachten ist dabei, dass technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können. Darüber hinaus ist anzumerken, dass Schutzdauer und patent-amtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten unterschiedlich sind. Der Gebrauchsmusterschutz dauert 3 Jahre. Er kann auf höchstens 10 Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird. |

