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Was ist eine Erfindung?
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Eine Erfindung ist, kurz gesagt, eine Lehre zum technischen Handeln - mit anderen Worten: eine technische Lösung für ein technisches Problem. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 des Patentgesetzes).


Im Sinne von § 1 Abs. 2 des Patentgesetzes gelten nicht als Erfindungen:


Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen (siehe nächster Absatz) die Wiedergabe von Informationen. Nur wenn es um die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche geht, ist dieser Ausschluss aus den patentfähigen Erfindungen wirksam.(§ 1 Abs. 3 des Patentgesetzes). Dies ist bei den softwarebezogenen Erfindungen von großer Bedeutung, also bei Erfindungen, die ein DV-Programm enthalten. Das Programm als solches kann zwar nicht durch ein Patent geschützt werden, sein Einsatz in einer konkreten technischen Lösung dagegen sehr wohl.


Entdeckung und Erfindung als Forschungsergebnis


Definition:
Eine Entdeckung ist die Auffindung oder Erkenntnis bisher unbekannter, aber objektiv in der Natur schon vorhandener Gesetzmäßigkeiten, Wirkungszusammenhänge, Eigenschaften oder Erscheinungen.


Eine Erfindung ist dagegen die zweckgerichtete Lösung eines bestimmten Problems mit technischen Mitteln.


Obwohl eine Entdeckung als solche dem Patentschutz nicht zugänglich ist, empfehlen wir, bei jedem wissenschaftlichen Ergebnis, das über die reine Erkenntnis hinaus als irgendwie anwendbar erscheint, gemeinsam mit der Bayerischen Patentallianz GmbH zu prüfen, ob nicht eine patentierbare Erfindung vorliegt.