Unser Prozess
Unser Ziel ist es, dass Ihre Erfindung ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Dazu arbeiteten wir nach einem definierten Prozess eng mit Ihrer Hochschule zusammen:
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1 – Erfindungsmeldung
Haben Sie eine Erfindung gemacht? Der erste Schritt vor Veröffentlichung Ihrer Erfindung führt zum zuständigen Technologietransferbüro Ihrer Hochschule. Dort können Sie Ihre Erfindung melden. Das Technologietransferbüro Ihrer Hochschule leitet die Erfindung zur Bewertung an die BayPAT weiter. Danach setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen gemeinsam die Details Ihrer Erfindung.
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2 – Patent- und Marktbewertung
Auf Basis der Daten in der Erfindungsmeldung führt die BayPAT eine Patentrecherche durch. Zusätzlich erfolgt eine Marktanalyse zur Beurteilung des wirtschaftlichen Potentials.
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3 – Patentanmeldung
Ist das Ergebnis unserer Bewertung Ihrer Erfindung positiv, arbeiten wir eine umfassende Patentanmeldung aus, reichen diese beim Patentamt ein und begleiten das Schutzrechtsverfahren.
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4 – Vermarktung / Ausgründung
Um die Erfindung in die industrielle Umsetzung zu bringen, nutzen wir unser etabliertes Industrie-Netzwerk und sprechen gezielt passende Lizenznehmer:Innen an.
Planen Sie auf Basis der Erfindung eine Unternehmensgründung? In diesem Fall unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Ihr Start-up. Als zuständige Transfereinrichtung Ihrer Hochschule sind wir auch Ihr Verhandlungspartner, wenn es um die Lizenzierung Ihrer Technologie geht. Wir haben bereits zahlreiche Start-ups erfolgreich begleitet. Mit uns haben Sie einen erfahrenen und starken Partner an Ihrer Seite.
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5 – Verhandlung / Gewinnbeteiligung
Wir führen die Verhandlungen mit interessierten Unternehmen und schließen für jede Erfindung maßgeschneiderte Verträge mit den Lizenzpartner:Innen ab.